Die Erfüllung des Beschaffungsbedarfes des öffentlichen Auftraggebers zu wirtschaftlichen Bedingungen steht im Mittelpunkt des Vergaberechts und ist Ziel jedes Vergabeverfahrens. […]
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Die Erfüllung des Beschaffungsbedarfes des öffentlichen Auftraggebers zu wirtschaftlichen Bedingungen steht im Mittelpunkt des Vergaberechts und ist Ziel jedes Vergabeverfahrens. […]