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Vergaben von Leistungen des ÖPNV (Köln)
1. April 2020 von 10:00 – 16:30
Die Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs hat in Zeiten von Feinstaubbelastungen in den Städten und klimatischen Veränderungen deutlich zugenommen. Verkehre müssen häufiger, sauberer und sicherer sein. Die zuständigen Behörden gewährleisten das durch die Ausgestaltung ihrer ÖPNV-Vergaben.
Bei diesen Ausschreibungen gilt es, die Besonderheiten des Verkehrssektors und des spezifischen Verkehrsvergaberechts zu beachten, die gerade im Jahr 2019 Gegenstand vieler Entscheidungen der Vergabekammer und Vergabesenate waren. Leitplanken ergeben sich auch aus den Grundsatzentscheidungen des EuGH.
Diese Veranstaltung soll einen Überblick über die Besonderheiten bei der Vergabe von Leistungen des ÖPNV vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung geben, Praxiserfahrungen vorstellen und Lösungsansätze zur Diskussion stellen.
Herr Martin Schäfer, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV), Köln, wird auf den rechtlichen Rahmen für Vergaben im Verkehrssektor eingehen und die unterschiedlichen Vergaberegime im ÖPNV und SPNV darstellen. Auf die aktuelle Rechtsprechung zu Vergaben im Verkehrssektor im Wandel wird Frau Dr. Christine Maimann, Vorsitzende Richterin, OLG Düsseldorf, eingehen.
Antworten auf die noch offenen Fragen nach den ÖPNV-Grundsatzentscheidungen des EuGH aus 2019 wird Frau Rechtsanwältin Dr. Corina Jürschik, LL.M., OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, vorstellen. Auf den Querverbund als Vergabehindernis geht Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Maren Weber, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, ein. Abschließend wird Herr Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Benjamin Linke, LL.M. (Edinburgh), Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main, zur Marktöffnung im SPNV ab 2024 mit Möglichkeiten der Direktvergabe vortragen.
Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage.
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