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SUMMARY:Rahmenvereinbarungen – wie geht es nach der EuGH-Entscheidung weiter? (Webinar)
DESCRIPTION:Der EuGH hat mit Urteil vom 17.06.2021\, C-23/20\, entschieden\, dass öffentliche Auftraggeber für sich selbst und ggf. für weitere potenzielle öffentliche Auftraggeber in einer Rahmenvereinbarung Bieter nur zu einer Höchstmenge und/oder einem Höchstwert verpflichten können und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert\, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist. \n\n\n\nEr hat weiter entschieden\, dass die Schätzmenge und/oder der Schätzwert sowie eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren als Gesamtmenge oder -wert in der Bekanntmachung anzugeben sind. \n\n\n\nEin Verstoß allein gegen diese Pflichten rechtfertigt nach dieser Entscheidung aber nicht die Sanktionierung wie bei einem schweren Verstoß i.S.d Art. 2d Abs. 1 a) Richtlinie 89/665/EWG\, wenn für die Rahmenvereinbarung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt ist. \n\n\n\nWas bedeutet das für die Praxis? Frau Rechtsanwältin Dr. Desiree Jung\, Jung Rechtsanwälte\, wird einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Hiervon ausgehend wird sie die Entscheidung des EuGH darstellen und für die Praxis auswerten. Dabei wird sie auf rechtliche Folgeprobleme eingehen. \n\n\n\nHerr Roman Willweber\, Leiter Vergabestelle\, Bundesamt für Güterverkehr\, wird zu den Möglichkeiten der Strukturierung des Beschaffungsvorgangs und des sich anschließenden Vertragsverhältnisses vortragen. Er wird insbesondere darstellen\, welche Auswirkungen sich auf Planung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens und die Nutzung von Rahmenverträgen als Planungsinstrument ergeben. \n\n\n\nEin Erfahrungsaustausch mit Diskussionsrunde zwischen Teilnehmern und Referenten wird die Veranstaltung abschließen.
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SUMMARY:ONLINE: VergabeFIT 2021 – Vergaberecht vertieft – aktuell – praxisgerecht
DESCRIPTION:Die praktische Anwendung des Vergaberechts und seine Spielräume stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung VergabeFIT. Typische Fragestellung des vergaberechtlichen Alltags werden von Praktikern erläutert und lösungsorientiert dargestellt. \n\n\n\nDie Anforderungen an die Dokumentationspflichten im Vergaberecht stellt Herr Dr. Moritz Philipp Koch\, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)\, dar. Die Zulässigkeit und Ausgestaltung von Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb wird Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Hertwig\, CBH Rechtsanwälte erläutern. Herr Rechtsanwalt Helmut Ebersbach\, Deubner & Kirchberg\, Karlsruhe wird auf das Spannungsverhältnis von Vergaberecht und Zivilrecht eingehen. \n\n\n\nHerr Wiedemann\, OLG Naumburg\, wird zu zulässigen Wertungskriterien und der Angebotswertung vortragen. Herr Martin Freitag\, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.\, Berlin\, trägt zur Eignungsprüfung und Ausschlussmöglichkeiten von Bietergemeinschaften vor.
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SUMMARY:Gesprächskreis Vergaben im Sozialwesen: Rechtsprechungs-Update (online)
DESCRIPTION:Der Gesprächskreis Vergaben im Sozialwesen wird zu seinem nächsten Treffen diesmal in Form eines Webinars zusammenkommen. Zu „Arzneimittelrabattverträgen und anderen SGB-Vergabeverfahren – Die wichtigsten Entscheidungen 2019/2020/2021“ wird Herr Hans-Werner Behrens\, Vorsitzender 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt\, Bonn\, vortragen. Im Anschluss wird Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Conrad\, HFK Rechtsanwälte\, die „(Rechtsprechungs-)Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID 19-bezogenen Beschaffungen“ darstellen. Eine Diskussion mit den Referenten wird sich anschließen. \n\n\n\nDie Leitung des Gesprächskreises liegt bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Gabriel (Baker McKenzie) und Herrn Rechtsanwalt Dr. Neun (Gleiss Lutz) sowie Frau Rechtsanwältin van de Sande (Heuking Kühn Lüer Wojtek). Diese werden auch das Treffen moderieren.
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SUMMARY:8. Deutscher Baugerichtstag (Hamm\, Westf.)
DESCRIPTION:Seit vielen Jahren unterstützt forum vergabe e.V. den Deutschen Baugerichtstag. Dieser findet alle zwei Jahre statt\, dieses Jahr zum 8. Mal. \n\n\n\nDer Arbeitskreis II des Deutschen Baugerichts widmet sich Fragen des Vergaberechts und befasst sich mit den sinnvollen und wünschenswerten Fortentwicklungen des geltenden Rechts. Im Ergebnis der Diskussion werden Empfehlung an den Regelwerksgeber formuliert. \n\n\n\nDieses Jahr tagt der Arbeitskreis II zu dem Thema „Effizienzsteigerung als vergaberechtliche Herausforderung“. Arbeitskreisleiterin ist Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Antje Boldt\, Frankfurt a.M. Stellvertreter ist Herr Prof. Dr. Martin Burgi\, München. Referent ist neben Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Boldt Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Püstow\, Berlin. \n\n\n\nWeitere Arbeitskreise sind: \n\n\n\n\nArbeitskreis Ia – Digitales Planen und Bauen mit dem Thema:Schutz nativer Daten; BIM als Voraussetzung für frühzeitige Bau-Auftragnehmer-Integration; Vergütung für BIM-Planungsleistungen; Anpassungsnotwendigkeiten bei Honorarordnungen; sowie Vertragsbedingungen (VOB/B) als Folge fortschreitender Digitalisierung\n\n\n\nArbeitskreis Ib/X – Bauvertragsrecht/Baubetrieb mit dem Thema:Gesetzliche Regelung bauzeitlicher Ansprüche\n\n\n\nArbeitskreis IV – Architekten- und Ingenieurrecht mit dem Thema:Welche Änderungen der HOAI und ihrer Ermächtigungsgrundlage empfehlen sich zur Beseitigung des vom EuGH festgestellten Vertragsverstoßes?\n\n\n\nArbeitskreis V – Normung mit dem Thema:DIN-Normen\, anerkanntes technisches Fachwissen und bauaufsichtliche Regeln – Konsistenz\, Optimierung und Transparenz im System der baurechtlichen Normung\n\n\n\nArbeitskreis VI – Sachverständigenrecht mit dem Thema:Anerkannte Regeln der Technik – Regelungsbedarf des unbestimmten Rechtsbegriffs\n\n\n\nArbeitskreis XI – Innovative Vertragsmodelle mit dem Thema:Mehrparteienverträge für komplexe Bauprojekte: Bedarf\, Lösungsansätze und rechtliche Überlegungen.\n\n\n\n\nNähere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.baugerichtstag.de
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SUMMARY:AGILE LEISTUNGEN – Was ist das? Wie beschafft man sie? (Webinar)
DESCRIPTION:Leistungen\, die schnell\, flexibel und den wirklichen Bedürfnissen angepasst erbracht werden – angepasst an Bedarf und tatsächlicher Entwicklung: Wie geht das? \n\n\n\nDas ist oft das Problem: Bei vielen Leistungen ist es oft eigentlich nicht möglich\, im Vorhinein genau die benötigte Leistung zu definieren: Das Leistungsziel ist manchmal zu komplex\, zu sehr abhängig von Entscheidungen bei Zwischenschritten\, zu sehr abhängig von konkreten\, kreativen Entwicklungen.Die Lösung wird unter dem Stichwort „agiler“ Leistungen diskutiert. Insbesondere Anpassungsfähigkeit und Flexibilität stehen bei dieser Art der Leistungserbringung im Vordergrund. \n\n\n\nWas sind „agile“ Projekte? Welche komplexen Vorhaben außer IT-Projekten können profitieren? Warum ist eine agile Zusammenarbeit sinnvoll(er)? Wie beschafft man agile Leistungen? Worauf muss man bei Abrechnung und Vertragsgestaltung achten? Wie ist das mit dem Vergaberecht zu vereinbaren? \n\n\n\nSelbstverständlich haben die Teilnehmer Gelegenheit\, Fragen zu stellen und zu diskutieren. \n\n\n\nEinleitend wird erläutert\, was unter „agilem Arbeiten“ verstanden werden kann\, welche Leistungen betroffen sind und welche Projekte profitieren könnten. Anschließend wird Herr Hornen\, Geschäftsführer der L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien\, Geldern\, die Besonderheiten agiler IT-Projekte aus der Praxis schildern. \n\n\n\nDie Beschaffung agiler Leistungen steht im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hübner und Frau Rechtsanwältin Backes\, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB\, Stuttgart. Sie beschreiben\, welche Besonderheiten bei der Losbildung zu beachten sind\, welche Vergabeart sich anbietet und wie Preise zu bilden und zu werten sind. \n\n\n\nMit einem Erfahrungsbericht zur Beschaffung agiler Leistungen schließt sich Herr Dr. Koch\, Information und Technik NRW\, Düsseldorf\, an. \n\n\n\nHerr Thiele\, Techniker Krankenkasse\, Hamburg\, geht auf die Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge über agile Leistungen ein\, so wird er insbesondere die Möglichkeiten der Erfolgskontrolle und die unterschiedlichen Vergütungsmodelle darstellen. \n\n\n\nZur verwendeten Webinar-Plattform \n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 MBit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich.
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SUMMARY:Erstes digitales Treffen der Regionalgruppe Ost des forum vergabe e.V. (online)
DESCRIPTION:Die Leitung der Regionalgruppe lädt zu einem digitalen Treffen ein. Die Möglichkeit zum Austausch soll nicht weiter aufgeschoben werden. Herr Dr. Oskar Geitel\, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB\, wird zum praktischen Umgang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (X ZR 86/17) zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters in Angeboten berichten. \n\n\n\nNicht nur das Urteil und dessen Auswirkungen auf die tägliche Praxis bieten viel Raum für Diskussion\, sondern auch die Erfahrungen und Themen in der aktuellen Beschaffungssituation. Die Leitung der Regionalgruppe freut sich auf den gemeinsamen Austausch. \n\n\n\nDie Regionalgruppe Ost wird geleitet durch Frau Rechtsanwältin Dr. Mertens (Baker McKenzie)\, Frau Syndikusrechtsanwältin Gabriel-Groth (BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH)\, Herrn Syndikusrechtsanwalt Dr. Brinkmann (Siemens Mobility GmbH) und Herrn Syndikusrechtsanwalt Dr. Bonitz (Flughafen Berlin Brandenburg GmbH).
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SUMMARY:ONLINE: forum vergabe Gespräche 2021 – „Beschaffung und Vergaberecht in der Pandemie – was hat sich bewährt\, was ist zu reformieren?“
DESCRIPTION:Die Corona-Pandemie bedeutet eine besondere Herausforderung für Unternehmen\, Privatpersonen und natürlich auch die öffentliche Hand. Von der öffentlichen Hand\, insbesondere Schulen\, Behörden und natürlich dem Gesundheitswesen erwartet der Bürger eine schnelle\, der Situation angepasste Leistung. Dies setzt voraus\, dass die Leistungserbringer ihrerseits schnell die aktuell benötigten Beschaffungen durchführen können. \n\n\n\nWie war diese schnelle und teils kurzfristige Beschaffung unter den Bedingungen des Vergaberechts möglich? Welche Spielräume konnte das Vergaberecht bieten\, welche haben sich als ausreichend\, welche als unzureichend erwiesen? Wie waren schnelle und flexible Beschaffung einerseits und möglichst wirtschaftliche Beschaffung und Wettbewerb andererseits zu vereinbaren? Welche Schlüsse kann man aus dieser Erfahrung für die zukünftige Entwicklung des Vergaberechts ziehen? \n\n\n\nDiesen Fragen soll sich ein Podium in einer Online-Diskussion stellen. \n\n\n\nModeration: \n\n\n\n\nProf. Dr. Martin Burgi\, Ludwig-Maximilians-Universität\n\n\n\n\nPodiumsteilnehmer: \n\n\n\n\nDr. Winfried Brechmann\, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege\n\n\n\nDr. Katharina Knapton-Vierlich\, Leiterin des Referats für Vergabepolitik (geschäftsführend)\, Europäische Kommission\, Generaldirektion Binnenmarkt\, Industrie\, Unternehmertum und KMU\n\n\n\nAnnette Meyer\, Senior Legal Counsel\, GE Healthcare Germany\n\n\n\nNorbert Portz\, Beigeordneter\, Deutscher Städte- und Gemeindebund\n\n\n\nMD Dr. Philipp Steinberg\, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie\n\n\n\n\nZur verwendeten Webinar-Plattform: \n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 MBit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich.
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SUMMARY:Nachhaltigkeit im öffentlichen Einkauf (Webinar)
DESCRIPTION:Dass es richtig ist\, nachhaltig zu leben und damit auch zu beschaffen\, kann wohl jeder unterschreiben. Wie aber geht das in der öffentlichen Beschaffung? Dies kann am besten aus den Erfahrungen anderer öffentlicher Auftraggeber gelernt werden. \n\n\n\nFrau Mascha Menny\, Freie und Hansestadt Hamburg\, Finanzbehörde\, wird zu den praktischen Möglichkeiten und Voraussetzungen nachhaltiger Beschaffung vortragen und insbesondere behandeln: \n\n\n\n\nDie Einrichtung einer Kompetenzstelle für Nachhaltigkeit im öffentlichen Einkauf – Was sind die Aufgaben?\n\n\n\nRechtliche Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung in Hamburg\n\n\n\nDer Hamburger Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung – eine wichtige Hilfestellung für Einkäuferinnen und Einkäufer bei der Umsetzung von Umweltaspekten im Einkauf\n\n\n\nNachhaltigkeit im Einkauf in der Umsetzung – wie kann ich welche Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabeverfahren berücksichtigen?\n\n\n\nPraxisbeispiele aus Hamburg\n\n\n\nAusblick: Wie wird sich das Thema Nachhaltigkeit im Einkauf in Hamburg weiterentwickeln?\n\n\n\n\nIm Anschluss wird Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V.\, zum Thema Beschaffungsentscheidung – Leistungsbeschreibung – Verfahrenswahl: Auswirkungen einer produktspezifischen Entscheidung vortragen. \n\n\n\nSelbstverständlich haben die Teilnehmer Gelegenheit\, Fragen zu stellen und zu diskutieren.
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SUMMARY:Prüfung der Bietereignung unter spezieller Berücksichtigung des Wettbewerbsregisters (Webinar)
DESCRIPTION:Dr. Gabriele Herlemann\, Vorsitzende der 2. Vergabekammer des Bundes\n\n\n\n\nWie bereits ausführlich in der Monatsinfo berichtet\, wird demnächst das Wettbewerbsregister die Arbeit aufnehmen. Hierzu wird Frau Dr. Herlemann vortragen und insbesondere behandeln: \n\n\n\n\nWas bedeutet das Wettbewerbsregister für die praktische Arbeit der Auftraggeber?\n\n\n\nPraxisfälle zu den gesetzlichen Ausschlusstatbeständen der §§ 123\, 124 GWB\n\n\n\n\nZu den Anforderungen an eine wirksame Selbstreinigung wird im Anschluss Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V.\, vortragen. \n\n\n\nSelbstverständlich haben die Teilnehmer Gelegenheit\, Fragen zu stellen und zu diskutieren. \n\n\n\n\n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 MBit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. \n\n\n\nFragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen\, ein Headset zu nutzen\, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.
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SUMMARY:Wiederkehrende Fragen im Nachprüfungsverfahren – mögliche Antworten für die Praxis (Webinar)
DESCRIPTION:Dr. Johannes Lux\, Vorsitzender der Vergabekammer Berlin\n\n\n\n\nVerfahren vor der Vergabekammer sind kein Glücksspiel\, sondern folgen Regeln – von denen viele im GWB festgelegt sind. Was genau diese Regeln bedeuten\, wie sie angewandt werden und was außerdem noch zu beachten ist\, berichtet aus Sicht eines „Insiders“ der Vorsitzende der Vergabekammer Berlin (2. Beschlussabteilung)\, Herr Dr. Johannes Lux. \n\n\n\nThemen werden sein: \n\n\n\n\nBlick hinter die Kulissen: Was macht eigentlich eine Vergabekammer?\n\n\n\nKurzüberblick über den Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer des Landes Berlin\n\n\n\nDie Bedeutung von Vergabenachprüfungsverfahren in der Praxis\n\n\n\nDa kann nichts mehr passieren\, das wurde ja nicht gerügt!?\n\n\n\n„Spätfolgen“ von Vergaberechtsverstößen (u.a. am Beispiel von Schulnotenbewertung)\n\n\n\nWas sind die „Vergabeakten“?\n\n\n\nAkteneinsicht und der Umgang u.a. mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\n\n\n\n\nIm Anschluss wird Herr Prof. Dr. von Wietersheim zum Kostenrecht in Nachprüfungsverfahren vortragen: Streitwertfestsetzung / Gebührenrecht / Notwendigkeit anwaltlicher Vertreter / Rechtsmittel. \n\n\n\nSelbstverständlich haben die Teilnehmer Gelegenheit\, Fragen zu stellen und zu diskutieren. \n\n\n\n \n\n\n\n\n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 MBit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. \n\n\n\nFragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen\, ein Headset zu nutzen\, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.
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SUMMARY:Vergaberechtliche Entscheidungen 2020 – EuGH\, nationale Gerichte\, Vergabekammern (Webinar)
DESCRIPTION:Die Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen sind ein Leitfaden für die Durchführung rechtlich einwandfreier und auch wirtschaftlich erfolgreicher Vergabeverfahren. Wer bei Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren Fehler vermeiden will\, für den reicht allein die Lektüre der Vorschriften nicht aus. Die Kenntnis der zu den Vorschriften ergangenen Entscheidungen hilft essentiell bei der Unterscheidung von rechtlich zulässigen und rechtlich bedenklichen Vorgehensweisen.Auch 2020 gab es wieder viele Fragen\, die von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zu den Nachprüfungsinstanzen getragen und dort entschieden wurden. Dabei geht es oft um die alltäglichen Fragen der Praxis\, immer wieder aber auch um grundsätzliche Themen. \n\n\n\nHier den Überblick zu behalten\, ist für einzelne Anwender des Vergaberechts schwierig bis unmöglich. Bei dieser herausfordernden\, aber praxisrelevanten Aufgabe werden Sie durch diese Veranstaltung unterstützt\, bei der wieder Herr Wiedemann\, OLG Naumburg\, und Herr Fett\, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste\, Dresden\, die Entscheidungen systematisch zusammenstellen und erläutern. \n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 MBit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. \n\n\n\nFragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen\, ein Headset zu nutzen\, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.
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SUMMARY:Vergaberechtliche Entscheidungen 2020 – EuGH\, nationale Gerichte\, Vergabekammern (Webinar)
DESCRIPTION:Die Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen sind ein Leitfaden für die Durchführung rechtlich einwandfreier und auch wirtschaftlich erfolgreicher Vergabeverfahren. Wer bei Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren Fehler vermeiden will\, für den reicht allein die Lektüre der Vorschriften nicht aus. Die Kenntnis der zu den Vorschriften ergangenen Entscheidungen hilft essentiell bei der Unterscheidung von rechtlich zulässigen und rechtlich bedenklichen Vorgehensweisen.Auch 2020 gab es wieder viele Fragen\, die von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zu den Nachprüfungsinstanzen getragen und dort entschieden wurden. Dabei geht es oft um die alltäglichen Fragen der Praxis\, immer wieder aber auch um grundsätzliche Themen. \n\n\n\nHier den Überblick zu behalten\, ist für einzelne Anwender des Vergaberechts schwierig bis unmöglich. Bei dieser herausfordernden\, aber praxisrelevanten Aufgabe werden Sie durch diese Veranstaltung unterstützt\, bei der wieder Herr Wiedemann\, OLG Naumburg\, und Herr Fett\, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste\, Dresden\, die Entscheidungen systematisch zusammenstellen und erläutern. \n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 MBit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. \n\n\n\nFragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen\, ein Headset zu nutzen\, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.
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SUMMARY:ONLINE: Vergaberecht 2020
DESCRIPTION:Die aktuellen Rechtsentwicklungen des Vergaberechts umfassen die für die Praxis relevante\, am 01.10.2020 erfolgte Einführung der Vergabestatistik und die noch ausstehende Einführung des Wettbewerbsregisters. Außerdem ist über die aktuelle Entwicklung der laufenden Reformvorhaben und die Erfahrungen zu Vergaben unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu berichten. \n\n\n\nDirekte Auswirkungen auf das Vergaberecht haben auch die Weiterentwicklung der HOAI und die Überlegungen zu alternativen Vertragsmodellen im Baubereich. \n\n\n\nHerr Dr. Solbach\, BMWi\, und Herr Janssen\, BMI\, berichten zu den neuesten Entwicklungen des Vergaberechts. \n\n\n\nHerr Dr. Solbach wird im Schwerpunkt zu folgenden Themen berichten: \n\n\n\n\nVergaberecht und Covid-19-Pandemie (u.a. „Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“)\n\n\n\nStart der neuen Vergabestatistik\n\n\n\nGesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik\n\n\n\nVergaberecht im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft\n\n\n\nAufbau des Wettbewerbsregisters\n\n\n\nNovelle der HOAI.\n\n\n\n\nHerr Janssen wird vor allem zu bauvergaberechtlichen und bauvertraglichen Fragen rund um die Covid-19-Pandemie berichten sowie zu alternativen Vertragsmodellen am Bau unter besonderer Berücksichtigung vergaberechtlicher Fragen. \n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. \n\n\n\nFragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen\, ein Headset zu nutzen\, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.
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SUMMARY:Vergaberecht und Insolvenz – Ausschluss von insolventen Bietern\, Rechtsschutz und Pflichten des Verwalters? (Webinar)
DESCRIPTION:Herr Dr. Scharf\, Görg\, Hamburg\, wird zu den Pflichten und Rechtsschutzmöglichkeiten des Verwalters in Vergabeverfahren vortragen und dabei darauf eingehen\, unter welchen Voraussetzungen eine Beteiligung und Beauftragung von insolventen Unternehmen möglich ist. Themen werden sein: \n\n\n\n\nAusschluss von insolventen Bietern gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;\n\n\n\nRechtsschutz insolventer Bieter;\n\n\n\nRolle/Plichten des Insolvenzverwalters;\n\n\n\nAbsicherung des Auftraggebers durch Sicherheiten (z.B. Bürgschaften).\n\n\n\n\nIm Anschluss wird Herr Prof. Dr. von Wietersheim zum Ausschluss unzuverlässiger Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vortragen. \n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6 Mbit/s. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. \n\n\n\nFragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen\, ein Headset zu nutzen\, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.
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SUMMARY:Bieterinformation nach § 134 GWB und Nichtigkeit (Webinar)
DESCRIPTION:Frau Rechtsanwältin Dr. Rebecca Schäffer\, MJI\, avocado Rechtsanwälte\, Köln\, wird zu den Anforderungen an die Bieterinformation nach § 134 GWB und der bei Verstößen drohenden Nichtigkeit eines Zuschlages vortragen: \n\n\n\n\nNotwendige Inhalte der Bieterinformation;\n\n\n\nFolgen einer fehlerhaften Bieterinformation;\n\n\n\nÜbermittlung der Bieterinformation in Zeiten der E-Vergabe;\n\n\n\nFristen für Bieter;\n\n\n\nNachholen der Information.\n\n\n\n\nHerr Prof. Dr. Mark von Wietersheim wird im Anschluss darauf eingehen\, wann die Änderung eines bestehenden Vertrages als „wesentlich“ im Sinne des § 132 GWB angesehen wird. Bei einer solchen wesentlichen Änderung muss ein neues Vergabeverfahren eingeleitet werden\, eine ohne Vergabeverfahren vorgenommene Vertragsänderung kann nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB als nichtig angreifbar sein. \n\n\n\nWir verwenden für unsere Online-Seminare die Software eines kommerziellen Anbieters\, edudip. Die lokale Installation von Software ist nicht erforderlich. \n\n\n\nUm an unseren Webinaren teilzunehmen\, benötigen Sie grundsätzlich nur einen marktüblichen PC mit Lautsprecher und eine ausreichende Bandbreite von empfohlenen mind. 6Mbits. \n\n\n\nSie können mit allen üblichen aktuellen Browsern am Webinar teilnehmen\, die Installation weiterer Software ist nicht erforderlich. Bei älteren Versionen des Microsoft-Browsers Edge ist nur eine passive Teilnahme (Hören und Sehen ohne eigene Sprach- und Texteingabe) möglich. \n\n\n\nFragen können per Chat oder per Mikrofon (soweit vorhanden) gestellt werden. Es wird empfohlen\, ein Headset zu nutzen\, damit bei der Übertragung des Tons störende Rückkopplungen und Hintergrundgeräusche vermieden werden.
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SUMMARY:Wertung von Angeboten – mehr als nur der Preis! – Wirtschaftlichkeit und Wertungsmatrix – (Webinar)
DESCRIPTION:Auch für diese Veranstaltung haben wir uns entschieden\, das bisherige Veranstaltungsformat auf ein ganztägiges Online-Seminar umzustellen. \n\n\n\nDem Vergaberecht wird oft der in jeder Hinsicht ungerechtfertigte Vorwurf gemacht\, es zwinge die öffentlichen Auftraggeber\, billige Angebote zu bevorzugen. Ganz im Gegenteil sind öffentliche Auftraggeber von Gesetz wegen aufgefordert\, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen\, und das lässt sich in vielen Fällen nicht allein auf Grundlage des Preises feststellen. § 127 GWB benennt ausdrücklich die Vielfalt der zulässigen Zuschlagskriterien. \n\n\n\nDie Entscheidung auf Grundlage mehrerer Faktoren ist jedoch anspruchsvoller als ein einfacher Preisvergleich. Welche Zuschlagskriterien sind sinnvoll und rechtlich zulässig? Wann sind Angebote wegen der Preisgestaltung nicht zuschlagsfähig und daher auszuschließen? Wie werden die Zuschlagskriterien angewandt? Wie sind mehrere Faktoren bei der Zuschlagsentscheidung zusammenzuführen? \n\n\n\nEinleitend wird Herr Prof. Dr. Eßig\, Universität der Bundeswehr\, München\, den Blick der Betriebswirtschaft auf die Wirtschaftlichkeit erläutern. Hierbei wird er auf Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeitsbegriff aus betriebswirtschaftlicher und juristischer Perspektive eingehen. Er wird darstellen\, ob und inwieweit Vergaberecht\, Haushaltsrecht und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zueinander im Widerspruch stehen. Auch auf die Entwicklung vom Preis- zum Qualitätswettbewerb und die daraus resultierende Frage\, inwieweit Leistung als Pendant zu Kosten anzusehen ist\, wird er eingehen. \n\n\n\nIm Anschluss wird Herr Summa\, Richter am OLG Koblenz a.D.\, auf „Schräge Preise: Unangemessen hohe Preise – unangemessen niedrige Preise – Spekulationspreise“ eingehen. Er wird erläutern\, wie mit einem insgesamt überhöhten Ausschreibungsergebnis umgegangen werden kann\, wann ein unangemessen niedriges und ggf. auszuschließendes Angebot vorliegt\, ob ein versehentlich zu niedrig abgegebenes Angebot beauftragt werden kann\, welche Folgen eine Mischkalkulation hat und inwieweit Bieter spekulative Angebote abgeben können und welche Risiken sie dabei eingehen. \n\n\n\nDer Problematik\, wie Lebenszykluskosten in der Praxis ermittelt werden können\, stellt sich Herr Schnider\, Schweizerische Bundesbahnen SBB AG\, Bern. Er wird hierbei auf Cost of Ownership (TCO) vs. Life Cycle Cost (LCC)\, statische vs. dynamische Berechnungsmethode\, die Möglichkeit eines Variantenvergleichs unterschiedlicher Nutzungsdauern\, die anzustellende Sensitivitätsanalyse und wichtige Stellhebel der Optimierung eingehen. \n\n\n\nAn diese wirtschaftlich-technischen Vorträge schließt sich Herr Rechtsanwalt Baumann\, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH\, Berlin\, mit dem Thema „Wertungsspielräume – Umgang mit nichtpreislichen Zuschlagskriterien“ an. Er wird darstellen\, welche Kriterien und Bewertungsmethoden rechtlich zulässig sind und welche Anforderungen an eine Wertungsmatrix zu stellen sind. Er wird außerdem auf praxisrelevante Sonderfälle wie Konzepte und Nebenangebote eingehen. \n\n\n\nAbschließend trägt Herr Ferber\, Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K.\, Darmstadt\, zur Wertungsmatrix vor. Sein Vortrag wird u.a. behandeln: Ausschluss- vs. Bewertungskriterien\, Alibikriterien und deren Vermeidung\, scheinbare vs. wahre Gewichtung\, metrische und ordinale Punkteskalen\, absolute\, relative und Rangstufenbewertungen\, typische Fehler und deren Vermeidung sowie Hinweise zum Aufstellen von optimalen Bewertungsmatrizen geben. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Vorbefassung\, Projektantenstellung und Mitwirkungsverbote (Webinar)
DESCRIPTION:Herr Dr. Thomas Kirch\, Leinemann Partner Rechtsanwälte\, Berlin\, geht auf Fragen zu Vorbefassung\, insbesondere Markterkundung und fachliche Unterstützung bei der Verfahrensvorbereitung\, und Formen\, Ausgleichsmaßnahmen und Ausschluss\, Erörterung eines Beispielfalls aus der Praxis sowie den Folgen einer Projektantenstellung und andere Mitwirkungsverbote im Vergabeverfahren ein. \n\n\n\nZusätzlich berichtet Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim über aktuelle vergaberechtliche Rechtsprechung. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Bauen in Zeiten der Corona-Pandemie: Vertragsanpassung aufgrund einer gestörten Geschäftsgrundlage? (Webinar)
DESCRIPTION:Frau Regierungsrätin Dagmar Fischer\, Bundesministerium des Innern\, für Bau und Heimat\, Berlin\, geht auf die Fragen bei Baumaßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie ein\, insbesondere auf die Fragen zur Vertragsanpassung aufgrund einer gestörten Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. \n\n\n\nDie Rechtsfolgen einer erkennbar fehlerhaften Leistungsbeschreibung und deren Folgen für Nachträge stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, vor. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Manipulationen in Vergabeverfahren präventiv begegnen (Webinar)
DESCRIPTION:Herr Rechtsanwalt Ralf Stötzel\, LL.M.\, GÖHMANN\, Hannover wird dazu referieren\, wie Manipulationen in Vergabeverfahren präventiv begegnet werden kann. \n\n\n\nIm Kampf um Aufträge entwickeln manche Bieter den Ehrgeiz\, ihre Wettbewerbsposition deutlich zu verbessern\, wenn es sein muss\, auch mit unerlaubten Mitteln. \n\n\n\n\nWelche Anforderungen sind für einen Ausschluss des Bieters zu beachten\, dem eine Manipulation des Vergabeverfahrens vorgeworfen wird?\n\n\n\nWann kann in dem Zusammenhang von einer „nachweislich schweren Verfehlung“ ausgegangen werden?\n\n\n\nIn welchem Umfang unterliegt die Entscheidung des Auftraggebers der Nachprüfung durch die Vergabekammern?\n\n\n\nKann sich der Bieter von einem Manipulationsvorwurf „reinigen“ und welche Anforderungen darf der Auftraggeber an eine „Selbstreinigung“ des Bieters stellen?\n\n\n\nWelche Auswirkung auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sind vom Auftraggeber im Falle von Manipulation zu beachten\, insbesondere welche zivilrechtlichen Ansprüche kann der Auftraggeber geltend machen?\n\n\n\nUnter welchen Voraussetzungen kann der öffentliche Auftraggeber Schadensersatz verlangen?\n\n\n\n\nIm Anschluss stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V.\, Berlin\, die Kostenentscheidung der Vergabekammer bei Antragsrücknahme vor. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:ONLINE: VergabeFIT 2020 – Vergaberecht vertieft – aktuell – praxisgerecht
DESCRIPTION:Mit schwerem Herzen haben wir auch die für Juni geplante Veranstaltung VergabeFIT neu konzipiert und werden sie zum einen nicht in Lüneburg\, sondern als Online-Seminar durchführen\, zum anderen verkürzen wir die Veranstaltung auf einen Tag. Daher können wir nur einige der Themen anbieten\, was wir sehr bedauern. Angesichts der allgemeinen Entwicklungen haben wir jedoch keine andere Möglichkeit gesehen\, die Veranstaltung im Interesse der Teilnehmer anbieten zu können. \n\n\n\nMit der VOB/A 2019 ist die 2014 durch die EU-Vergaberichtlinien angestoßene große Reform des deutschen Vergaberechts abgeschlossen. Rechtsprechung und Praxis hatten viel Gelegenheit\, die neuen Regelungen in der praktischen Anwendung zu prüfen und die neuen Handlungsmöglichkeiten und ihre Grenzen umzusetzen. Welche Handlungsempfehlungen sich aus diesen Erfahrungen ergeben\, wird bei VergabeFIT praxisgerecht zu einer Vielzahl von Themen erläutert. \n\n\n\nHerr Michael Gaus\, Vergabekammer Niedersachsen\, Lüneburg\, wird zu Zuschlagskriterien und dem Aufstellen einer Wertungsmatrix sowie zu den Anforderungen an die Bekanntmachung bei elektronischer Vergabe vortragen. Herr Rechtsanwalt Sebastian Schnitzler\, LL.M.\, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH\, Hamburg\, wird auf Zulässigkeit und Durchführung von Verhandlungsverfahren und dabei auch Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in der Corona-Krise eingehen. Herr Rechtsanwalt Ralf Stötzel\, GÖHMANN Rechtsanwälte\, Hannover\, trägt zu aktuellen Fragen der Losaufteilung vor. Frau Ministerialrätin Gabriele Stolle\, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung\, Landwirtschaft und Forsten\, München\, wird sich dem Spannungsfeld bei der Gewährung von Fördermittel und Verpflichtungen der Anwendung des Vergaberechts widmen. Die Möglichkeiten der Abgabe mehrerer Hauptangebote wird Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Franzius\, Norddeutscher Rundfunk\, Hamburg\, erläutern. Abschließend wird Herr Dr. Moritz Philipp Koch\, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)\, Düsseldorf\, auf die Markterkundung die Beschaffungsentscheidung des Auftraggebers eingehen. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Auswirkungen der Covid-19-Pandemie – ein ungewöhnliches Risiko? (Webinar)
DESCRIPTION:Herr Dr. Christoph Görden\, Bundesministerium des Innern\, für Bau und Heimat\, Berlin\, stellt die ungewöhnlichen Risiken bei Ausschreibungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie vor. Baustellen des Bundes sollen auch während der Covid-19-Pandemie weiter betrieben werden\, wenn und soweit sich dies mit den Belangen des Gesundheitsschutzes vereinbaren lässt. Dementsprechend sind weiterhin Bauleistungen zu vergeben. \n\n\n\nDie Covid-19-Pandemie kann zu Bauablaufstörungen (z.B. Anordnung der Quarantäne ggü. Bauarbeitern) führen. Zudem kommen Mehrkosten auf Bieterseite (z.B. steigende Preise für Baumaterial) in Betracht. Müssen öffentliche Auftraggeber hierauf in den Ausschreibungsunterlagen reagieren? \n\n\n\nStellt es ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A) dar\, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht erklärt\, dass sich bei Covid-19-bedingten Bauablaufstörungen die Ausführungsfristen wegen höherer Gewalt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 c) VOB/B) pauschal verlängern? \n\n\n\nIst der Auftraggeber verpflichtet\, in den Vergabeunterlagen die Übernahme der Covid-19-bedingten Mehrkosten anzubieten\, um dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A) aufzubürden? \n\n\n\nWie ist mit Verzögerungen und Mehrkosten wegen Covid-19 im Liefer- und Dienstleistungsbereich umzugehen? \n\n\n\nIm Anschluss stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V.\, Berlin\, die Anforderungen der VOB/C an die Leistungsbeschreibung und die vertragsrechtlichen Auswirkungen von Verstößen dar. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Angebotswertung auf der ersten Stufe – wirklich nur formell? (Webinar)
DESCRIPTION:Frau Dr. Gabriele Herlemann\, Vorsitzende der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt\, Bonn\, stellt die Angebotswertung und die sich möglicherweise daraus ergebenden Probleme\, vor. Aktuelle Problemkreise sind unter anderem \n\n\n\n\nFormelle Ausschlussgründe bei der elektronischen Vergabe\n\n\n\nAbweichen von den Vergabeunterlagen – gibt es diesen Ausschlussgrund nach der BGH-Entscheidung vom 18.06.2019 überhaupt noch?\n\n\n\n\nWeitere Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V.\, Berlin\, dar; so die Rechtsprechung zur Bekanntmachung der Eignungskriterien\, zum Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit und den Voraussetzungen und der Darlegungslast sowie zu der Frage\, ob Referenzen nur in Form einer Liste verlangt werden dürfen. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Beschleunigte Beschaffung in Zeiten der Corona-Pandemie (Webinar)
DESCRIPTION:Herr Ministerialrat Dr. Thomas Solbach\, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie\, Berlin\, stellt die Möglichkeiten von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vor. Er erläutert das Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Außerdem wird er auf die Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Covid-19-Krise eingehen. \n\n\n\nWeitere Möglichkeiten der beschleunigten Beschaffung stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V. dar. Neben der Wahl beschleunigter Verfahren wird er auf Möglichkeiten der Fristverkürzung und andere Gestaltungsmöglichkeiten eingehen. Außerdem wird er die Regelungen der Länder zu vereinfachten Beschaffungen darstellen. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Beschaffungsautonomie des öffentlichen Auftraggebers (Webinar)
DESCRIPTION:Frau Dr. Gundula Fehns-Böer\, OLG Frankfurt am Main\, wird über „Beschaffungsautonomie und ihre Grenzen – unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen“ informieren. Mit der Definition des Beschaffungsgegenstandes nimmt der öffentliche Auftraggeber maßgeblich Einfluss auf das Vergabeverfahren und den ermöglichten Wettbewerb. Daher unterliegt auch diese Entscheidung einer vergaberechtlichen Kontrolle in Nachprüfungsverfahren. \n\n\n\nIm Anschluss wird Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V. weitere aktuelle vergaberechtliche Rechtsprechung vorstellen. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. Der Teilnahmebeitrag beträgt 100 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nichtmitglieder. \n\n\n\nDie Zugangsdaten werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen verschickt. Bitte prüfen Sie vorab\, ob Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen erfüllt. Die Installation von Software ist nicht erforderlich\, aber Java muss vorhanden sein Die technischen Anforderungen sind unter: \n\n\n\nhttps://forum-vergabe.de/wp-content/uploads/Downloads/Hinweise_fuer_Spreed.pdfbeschrieben.
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SUMMARY:Beschaffung innovativer Geschäftsmodelle – trotz oder wegen Vergaberechts? (Webinar)
DESCRIPTION:In immer kürzeren Zeiträumen entwickeln immer neue Anbieter ganz neuartige Produkte und Dienstleistungen. Diese innovativen und oft einzigartigen Geschäftsmodelle mit neuartigen Leistungen stellen besondere Herausforderungen an die Gestaltung von Ausschreibungen. Das Online-Seminar beleuchtet das Spannungsverhältnis von Vergaberecht und Beschaffung solcher innovativen Leistungen. \n\n\n\nReferent ist Rechtsanwalt Dr. Udo H. Olgemöller\, Allen & Overy LLP\, Frankfurt a.M. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. Die Teilnahme ist für Mitglieder des forum vergabe kostenlos. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist für Nichtmitglieder zahlungspflichtig. Der Teilnahmebeitrag beträgt 50\,00 Euro. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung/Rechnung. Nach verbuchtem Zahlungseingang erhalten Sie die notwendigen Anmeldeinformationen zum Online-Seminar. \n\n\n\nDie Zugangsdaten werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen verschickt. Bitte prüfen Sie vorab\, ob Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen erfüllt. Die Installation von Software ist nicht erforderlich\, aber Java muss vorhanden sein. Die technischen Anforderungen sind unter www.spreed.com/eu/help/requirements/ beschrieben. \n\n\n\nWährend des Online-Seminars finden zufallsgestützte Teilnahmeanfragen statt.
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SUMMARY:Wasserkonzessionsverträge erfolgreich vergeben (Webinar)
DESCRIPTION:Bei der Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ist derzeit eine vergleichbare Entwicklung zu beobachten\, wie sie vor ca. 10 Jahren bei Strom- und Gaskonzessionsverträgen begonnen hat: Der Wettbewerb wird größer\, Verfahren werden schneller angegriffen und anspruchsvoller in der Durchführung. Mehrere Landeskartellbehörden beobachten mittlerweile die Vergabe der Verträge. Wenn Verfahren nach ihrer Einschätzung nicht rechtskonform durchgeführt worden sind oder Verträge unzulässige Regelungen enthalten\, greifen die Kartellbehörden die Verfahren auf. \n\n\n\nDas Online-Seminar gibt einen Überblick über die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen mit folgenden Schwerpunkten: \n\n\n\n\nAnwendbares Verfahrensrecht\n\n\n\nTypische Gestaltung eines Konzessionierungsverfahrens Wasser\n\n\n\nWertungskriterien\n\n\n\nKontrolle durch die Kartellbehörden\, aktuelle Rechtsprechung\n\n\n\nTypische Regelungsinhalte von Wasserkonzessionsverträgen\n\n\n\nHöhe der Konzessionsabgaben\n\n\n\nZulässige Höchstlaufzeit\n\n\n\nLöschwasserversorgung\n\n\n\nInhouse-Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen\n\n\n\n\nReferent ist Rechtsanwalt Dr. Sven Höhne\, DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. Die Teilnahme ist für Mitglieder des forum vergabe kostenlos. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist für Nichtmitglieder zahlungspflichtig. Der Teilnahmebeitrag beträgt 50\,00 Euro. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung/Rechnung. Nach verbuchtem Zahlungseingang erhalten Sie die notwendigen Anmeldeinformationen zum Online-Seminar. \n\n\n\nDie Zugangsdaten werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen verschickt. Bitte prüfen Sie vorab\, ob Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen erfüllt. Die Installation von Software ist nicht erforderlich\, aber Java muss vorhanden sein. Die technischen Anforderungen sind unter www.spreed.com/eu/help/requirements/ beschrieben. \n\n\n\nWährend des Online-Seminars finden zufallsgestützte Teilnahmeanfragen statt.
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SUMMARY:Rahmenverträge – ein flexibles Instrument für eine schnelle und rechtskonforme Beschaffung (Webinar)
DESCRIPTION:Rahmenverträge bieten eine flexible und rechtskonforme Möglichkeit\, Beschaffungsbedarf schnell und unbürokratisch zu decken. Um dieses Instrument richtig zu nutzen\, müssen die Vergabe des Rahmenvertrages und die darin enthaltenen Vorgaben für die Einzelverträge sorgfältig durchdacht und vorbereitet werden. Mit seiner Entscheidung vom 19.12.2018 (Az. C-216/17) hat der EuGH viele Gewissheiten bei Rahmenverträgen in Frage gestellt. Auch dies wird Gegenstand des Online-Seminars sein. \n\n\n\nReferentin ist Frau Rechtsanwältin Dr. Beatrice Fabry\, MENOLD BEZLER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB\, Stuttgart. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten.
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SUMMARY:Vertragsänderungen: Wann ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen\, wann nicht? (Webinar)
DESCRIPTION:Mit dem Zuschlag endet zwar das Vergabeverfahren\, aber dennoch darf man das Vergaberecht nicht ganz aus den Augen verlieren. Bei „wesentlichen“ Vertragsänderungen muss ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden. Wann ist eine Änderung „wesentlich“? Welche Prüfungsschritte sind vorzunehmen? Welche Veröffentlichungspflichten treffen öffentliche Auftraggeber? Gibt es Handlungsmöglichkeiten\, Rechtssicherheit zu schaffen? \n\n\n\nReferentin ist Frau Dr. Sandra Sang\, Deutsche Bahn AG\, Frankfurt am Main. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten.
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SUMMARY:Vergaberechtliche Aspekte bei städtebaulichen und anderen Maßnahmen zur Schaffung von sozialem Wohnraum (Webinar)
DESCRIPTION:Bei Grundstücksübertragungen und anderen öffentlichen Maßnahmen zur Förderung von Wohnraumbau stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen. Wann liegt eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts vor? Welche Auswirkungen hat die Durchführung eines geregelten Verfahrens? Wann führen Bindungen des Erwerbers zu einem Bauvertrag im Sinne des Vergaberechts? Oder zu einer Baukonzession? Wann müssen kommunale Wohnungsbaugesellschaften das Vergaberecht einhalten? \n\n\n\nReferent ist Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Würfel\, GSK Stockmann\, München. \n\n\n\nSelbstverständlich haben die Teilnehmer Gelegenheit\, Fragen zu stellen und zu diskutieren. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. Die Teilnahme ist für Mitglieder des forum vergabe kostenlos. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist für Nichtmitglieder zahlungspflichtig. Der Teilnahmebeitrag beträgt 50\,00 Euro. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung/Rechnung. Nach verbuchtem Zahlungseingang erhalten Sie die notwendigen Anmeldeinformationen zum Online-Seminar. \n\n\n\nDie Zugangsdaten werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen verschickt. Bitte prüfen Sie vorab\, ob Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen erfüllt. Die Installation von Software ist nicht erforderlich\, aber Java muss vorhanden sein. Die technischen Anforderungen sind unter www.spreed.com/eu/help/requirements/ beschrieben. \n\n\n\nWährend des Online-Seminars finden zufallsgestützte Teilnahmeanfragen statt.
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SUMMARY:Nur für Mitglieder: DS-GVO und Vergaberecht (Webinar)
DESCRIPTION:In Vergabeverfahren werden viele Daten abgefordert: Bieter müssen vertretungsberechtigte Personen benennen\, für Referenzen müssen Mitarbeiter und Ansprechpartner benannt werden\, bei Fragen der Selbstreinigung kann es um strafrechtliche Verurteilungen gehen.Welche Auswirkungen hat die DS-GVO auf den Umgang mit diesen Daten?In einem interaktiven Online-Seminar wird Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Pauka\, HFK Rechtsanwälte LLP\, hierzu vortragen.Für die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten.Bitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. Die Teilnahme ist kostenlos\, steht aber nur Mitgliedern des forum vergabe offen.Die Zugangsdaten werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen verschickt.Bitte prüfen Sie vorab\, ob Ihr Gerät die technischen Voraussetzungen erfüllt. Die Installation von Software ist nicht erforderlich\, aber Java sollte vorhanden sein. Die technischen Anforderungen sind unter www.spreed.com/eu/help/requirements/ beschrieben.
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