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SUMMARY:Auswirkungen der Covid-19-Pandemie – ein ungewöhnliches Risiko? (Webinar)
DESCRIPTION:Herr Dr. Christoph Görden\, Bundesministerium des Innern\, für Bau und Heimat\, Berlin\, stellt die ungewöhnlichen Risiken bei Ausschreibungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie vor. Baustellen des Bundes sollen auch während der Covid-19-Pandemie weiter betrieben werden\, wenn und soweit sich dies mit den Belangen des Gesundheitsschutzes vereinbaren lässt. Dementsprechend sind weiterhin Bauleistungen zu vergeben. \n\n\n\nDie Covid-19-Pandemie kann zu Bauablaufstörungen (z.B. Anordnung der Quarantäne ggü. Bauarbeitern) führen. Zudem kommen Mehrkosten auf Bieterseite (z.B. steigende Preise für Baumaterial) in Betracht. Müssen öffentliche Auftraggeber hierauf in den Ausschreibungsunterlagen reagieren? \n\n\n\nStellt es ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A) dar\, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht erklärt\, dass sich bei Covid-19-bedingten Bauablaufstörungen die Ausführungsfristen wegen höherer Gewalt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 c) VOB/B) pauschal verlängern? \n\n\n\nIst der Auftraggeber verpflichtet\, in den Vergabeunterlagen die Übernahme der Covid-19-bedingten Mehrkosten anzubieten\, um dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A) aufzubürden? \n\n\n\nWie ist mit Verzögerungen und Mehrkosten wegen Covid-19 im Liefer- und Dienstleistungsbereich umzugehen? \n\n\n\nIm Anschluss stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V.\, Berlin\, die Anforderungen der VOB/C an die Leistungsbeschreibung und die vertragsrechtlichen Auswirkungen von Verstößen dar. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:ONLINE: VergabeFIT 2020 – Vergaberecht vertieft – aktuell – praxisgerecht
DESCRIPTION:Mit schwerem Herzen haben wir auch die für Juni geplante Veranstaltung VergabeFIT neu konzipiert und werden sie zum einen nicht in Lüneburg\, sondern als Online-Seminar durchführen\, zum anderen verkürzen wir die Veranstaltung auf einen Tag. Daher können wir nur einige der Themen anbieten\, was wir sehr bedauern. Angesichts der allgemeinen Entwicklungen haben wir jedoch keine andere Möglichkeit gesehen\, die Veranstaltung im Interesse der Teilnehmer anbieten zu können. \n\n\n\nMit der VOB/A 2019 ist die 2014 durch die EU-Vergaberichtlinien angestoßene große Reform des deutschen Vergaberechts abgeschlossen. Rechtsprechung und Praxis hatten viel Gelegenheit\, die neuen Regelungen in der praktischen Anwendung zu prüfen und die neuen Handlungsmöglichkeiten und ihre Grenzen umzusetzen. Welche Handlungsempfehlungen sich aus diesen Erfahrungen ergeben\, wird bei VergabeFIT praxisgerecht zu einer Vielzahl von Themen erläutert. \n\n\n\nHerr Michael Gaus\, Vergabekammer Niedersachsen\, Lüneburg\, wird zu Zuschlagskriterien und dem Aufstellen einer Wertungsmatrix sowie zu den Anforderungen an die Bekanntmachung bei elektronischer Vergabe vortragen. Herr Rechtsanwalt Sebastian Schnitzler\, LL.M.\, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH\, Hamburg\, wird auf Zulässigkeit und Durchführung von Verhandlungsverfahren und dabei auch Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in der Corona-Krise eingehen. Herr Rechtsanwalt Ralf Stötzel\, GÖHMANN Rechtsanwälte\, Hannover\, trägt zu aktuellen Fragen der Losaufteilung vor. Frau Ministerialrätin Gabriele Stolle\, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung\, Landwirtschaft und Forsten\, München\, wird sich dem Spannungsfeld bei der Gewährung von Fördermittel und Verpflichtungen der Anwendung des Vergaberechts widmen. Die Möglichkeiten der Abgabe mehrerer Hauptangebote wird Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Franzius\, Norddeutscher Rundfunk\, Hamburg\, erläutern. Abschließend wird Herr Dr. Moritz Philipp Koch\, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)\, Düsseldorf\, auf die Markterkundung die Beschaffungsentscheidung des Auftraggebers eingehen. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Manipulationen in Vergabeverfahren präventiv begegnen (Webinar)
DESCRIPTION:Herr Rechtsanwalt Ralf Stötzel\, LL.M.\, GÖHMANN\, Hannover wird dazu referieren\, wie Manipulationen in Vergabeverfahren präventiv begegnet werden kann. \n\n\n\nIm Kampf um Aufträge entwickeln manche Bieter den Ehrgeiz\, ihre Wettbewerbsposition deutlich zu verbessern\, wenn es sein muss\, auch mit unerlaubten Mitteln. \n\n\n\n\nWelche Anforderungen sind für einen Ausschluss des Bieters zu beachten\, dem eine Manipulation des Vergabeverfahrens vorgeworfen wird?\n\n\n\nWann kann in dem Zusammenhang von einer „nachweislich schweren Verfehlung“ ausgegangen werden?\n\n\n\nIn welchem Umfang unterliegt die Entscheidung des Auftraggebers der Nachprüfung durch die Vergabekammern?\n\n\n\nKann sich der Bieter von einem Manipulationsvorwurf „reinigen“ und welche Anforderungen darf der Auftraggeber an eine „Selbstreinigung“ des Bieters stellen?\n\n\n\nWelche Auswirkung auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sind vom Auftraggeber im Falle von Manipulation zu beachten\, insbesondere welche zivilrechtlichen Ansprüche kann der Auftraggeber geltend machen?\n\n\n\nUnter welchen Voraussetzungen kann der öffentliche Auftraggeber Schadensersatz verlangen?\n\n\n\n\nIm Anschluss stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, forum vergabe e.V.\, Berlin\, die Kostenentscheidung der Vergabekammer bei Antragsrücknahme vor. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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SUMMARY:Bauen in Zeiten der Corona-Pandemie: Vertragsanpassung aufgrund einer gestörten Geschäftsgrundlage? (Webinar)
DESCRIPTION:Frau Regierungsrätin Dagmar Fischer\, Bundesministerium des Innern\, für Bau und Heimat\, Berlin\, geht auf die Fragen bei Baumaßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie ein\, insbesondere auf die Fragen zur Vertragsanpassung aufgrund einer gestörten Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. \n\n\n\nDie Rechtsfolgen einer erkennbar fehlerhaften Leistungsbeschreibung und deren Folgen für Nachträge stellt Herr Prof. Dr. Mark von Wietersheim\, vor. \n\n\n\nFür die Teilnahme an dem Online-Seminar können Sie einen Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO erhalten. \n\n\n\nBitte beachten Sie\, dass die Zahl der möglichen Teilnehmer beschränkt ist. \n\n\n\nDie Teilnahme am Online-Seminar ist zahlungspflichtig.
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