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SUMMARY:Durchführung von Nachprüfungsverfahren – Fehlervermeidung bei Vorbereitung und Durchführung In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (Düsseldorf)
DESCRIPTION:Bei der Vorbereitung und Begleitung von Nachprüfungsverfahren sind nicht nur inhaltliche Fragen wichtig\, sondern auch formale und prozessuale Fragen zu berücksichtigen. Aus Sicht des Auftraggebers ist die Bieterinformation nach § 134 GWB ein wichtiger Prozessschritt\, um die Folge einer Nichtigkeit zu vermeiden. Bieter müssen im Nachprüfungsantrag oft zu Vorgängen vortragen\, von denen sie eigene Kenntnisse haben. Was gehört zu einem zulässigen und erfolgreichen Nachprüfungsantrag?Auftraggeber müssen sich dem Problem stellen\, wie sie im Vergabeverfahren Interessenkollisionen erkennen und vorbeugen. Der Ausschluss wegen Schlechterfüllung dient dazu\, die tatsächliche Durchführung der angedachten Beschaffungsmaßnahme sicherzustellen. Was ist dabei zu beachten?Die förmliche Aufhebung von Vergabeverfahren ist nur bei Vorliegen eng zu verstehender Voraussetzungen zulässig. Wie ist mit den Fällen umzugehen\, in denen diese Voraussetzungen nicht vorgehen – und dennoch ein Zurückversetzen des Vergabeverfahrens notwendig ist?Frau Diemon-Wies\, Vergabekammer Westfalen\, Münster\, wird die Anforderungen an die Bieterinformation nach § 134 GWB darstellen. Auf den Nachprüfungsantrag und die einzuhaltenden prozessualen und inhaltlichen Aspekte wird Herr Rechtsanwalt Dr. Lück\, Köhler & Klett Rechtsanwälte\, Köln\, eingehen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner\, LL.M. BHO Legal\, Köln\, wird den rechtssicheren Umgang mit gescheiterten Aufhebungen im Konflikt mit dem fortlaufenden Vergabeverfahren vorstellen. Auf den Umgang mit Interessenkollisionen geht Herr Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Kai Schlesener Deutsche Bahn AG\, Berlin\, ein. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch Leinemann & Partner Rechsanwälte mbB\, Berlin\, erläutert die Anforderungen bei einem Ausschluss wegen Schlechtleistung.
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SUMMARY:Treffen der Regionalgruppe Nord - Mai 2019 (Hamburg)
DESCRIPTION:Das nächste Treffen der Regionalgruppe Nord findet am 09.05.2019 um 17.00 Uhr in Hamburg statt. Gastgeber ist die Kanzlei Oppenhoff & Rädler. \n\n\n\nNach einer Begrüßung durch die Leiter der Regionalgruppe wird Herr Dr. Scharf\, Görg\, die Neuerungen der VOB/A 2019 vorstellen. Im Anschluss wird Frau Maaser-Siemers\, BSW\, in einem Kurzvortrag auf Fragen der Eignungsleihe bei Bietergemeinschaften eingehen. Frau Maxhuni\, Oppenhoff & Partner\, stellt danach in einem weiteren Kurzvortrag Neues zum Vergleich im Nachprüfungsverfahren: Konsequenzen aus dem K 130-Kostenbeschluss des OLG Düsseldorf (VII Verg 4/19) für die alternative Streitbeilegung in Vergabesachen dar. Abschließend wird Herr Randl Aktuelles aus Hamburg berichten. \n\n\n\nDie Regionalgruppe Nord wird geleitet von Herrn Randl\, Finanzbehörde Hamburg\, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Höfler\, Oppenhoff & Partner\, und Herrn Rechtsanwalt Dr. Scharf\, Görg.
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SUMMARY:Treffen des Gesprächskreises Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben - Mai 2019 (Hamburg)
DESCRIPTION:Am 15.05.2019 trifft sich zum ersten Mal der neu gegründete Gesprächskreis Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben des forum vergabe e.V. zu einer kostenlosen Veranstaltung.Diese Auftaktveranstaltung wird eingeleitet durch ein Streitgespräch zum Thema „Leistungsbestimmungsrecht vs. Produktneutralität“\, Diskutanten sind Herr Dr. Thomas Mösinger\, MBK\, und Herr Dr. Matthias Krist\, KDU. Anschließend wird Herr Dr. Hans-Joachim Prieß\, BLOMSTEIN\, zum Thema Beschaffungen im Bereich Cyber-Security vortragen.Anschließend wird sich ein Gespräch zu organisatorischen Fragen\, insbesondere soll es um das künftige Format des Gesprächskreises und Termine gehen.Der Gesprächskreis wird geleitet von Prof. Dr. Heiko Höfler\, Oppenhoff & Partner\, Hamburg\, und Dr. Roland M. Stein\, BLOMSTEIN Rechtsanwälte\, Berlin.Die Gesprächskreise des forum vergabe sollen den beteiligten Kreisen einen auf ihre besonderen vergaberechtlichen Fragen zugeschnittenen Austausch in einem neutralen\, gemeinnützigen Rahmen ermöglichen.
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SUMMARY:D-A-CH: Aktuelles zum Vergaberecht in Deutschland\, Österreich und der Schweiz (Stuttgart)
DESCRIPTION:Die deutschsprachigen öffentlichen Beschaffungsmärkte in Europa befinden sich im Umbruch. Aus Anlass der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 ist in Österreich mit dem Vergaberechtsreformpaket im Sommer 2018 der Rechtsrahmen für öffentliche Ausschreibungen umfassend modernisiert worden. In der Schweiz erreicht das seit Jahren verfolgte Projekt der auf Harmonisierung ausgerichteten parallelen Totalrevision des Bundesbeschaffungsgesetzes (BöB) und der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) nach Behandlung des BöB-Entwurfs in beiden Kammern des Parlaments auf Bundesebene die gesetzgeberische Ziellinie. Die Verabschiedung dieses Gesetzes\, das die Beschaffung im Qualitätswettbewerb fördern und somit eine Abkehr von der preisbetonenden Vergabekultur bedeuten soll\, wird in der ersten Jahreshälfte 2019 erwartet. Dann soll die Anpassung der IVöB und der kantonalen Beschaffungsordnungen folgen. In Deutschland wird voraussichtlich 2020 das Wettbewerbsregister in Betrieb gehen\, das es Auftraggebern ermöglicht\, durch eine einzige elektronische Abfrage bundesweit nachzuprüfen\, ob es bei einem Unternehmen zu Rechtsverstößen gekommen ist\, die einer Auftragsvergabe entgegenstehen. Die Registerbehörde beim Bundeskartellamt wird außerdem zentral über Anträge betroffener Unternehmen entscheiden\, wegen erfolgreicher Selbstreinigung vorzeitig (vor Ablauf der gesetzlichen Drei- oder Fünfjahresfristen) aus dem Register gelöscht zu werden. Mit der angestrebten Vergabestatistik wird erstmals eine umfassende Datengrundlage für die Beurteilung der öffentlichen Beschaffung erarbeitet.Aus Deutschland wird zu den Themen Wettbewerbsregister und Vergabestatistik – Modernisierung und Digitalisierung – berichten. Herr Prof. Burgi\, Ludwigs-Maximilians-Universität\, München\, wird danach auf 20 Jahre Vergabekammern in Deutschland eingehen.Zur Vergaberechtsreform in der Schweiz\, den Stand der Dinge und Perspektiven wird Herr Dr. Wittwer\, Direktor\, bauenschweiz\, Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft\, Zürich\, vortragen. Für das Referat zu Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht: 12 Jahre Rechtsprechung zum öffentlichen Auftragswesen konnte Herr Steiner\, Richter am Bundesverwaltungsgericht\, St. Gallen/Bern\, gewonnen werden.Die E-Vergabe in Österreich wird Herr Mag. Dr. Fruhmann\, stv. Leiter der Abteilung V 4\, Bundesministerium für Verfassung\, Reformen\, Deregulierung und Justiz\, Verfassungsdienst\, Wien\, vorstellen. Frau Dr. Fuchs\, LL.M. Rechtsanwaltsanwärterin\, nhp Rechtsanwälte\, Wien\, wird das Vergaberechtsreformpaket 2018 erläutern.Diese Veranstaltung wird verantwortet von der Regionalgruppe Baden-Württemberg des forum vergabe e.V.\, von deren Leitung Herrn Dr. Hübner\, Haver Mailänder\, Stuttgart\, der bei der Leitung der Veranstaltung mitwirken wird.
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SUMMARY:Treffen der Regionalgruppe Ost - Mai 2019 (Berlin)
DESCRIPTION:Das nächste Treffen der Regionalgruppe Ost findet am 27.05.2019 von 15.30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr in Berlin statt. Gastgeber ist die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH\, Klingelhöferstraße 18\, 10785 Berlin. \n\n\n\nNach einer kurzen Begrüßung durch den Gastgeber steht zunächst „Mehr Partnerschaft durch Einbindung des Baus in die Planung – Kooperation im Zwei-Phasen-Modell“ im Fokus des Vortrags von Herrn Rechtsanwalt Dr. Moritz Püstow\, KPMG Law. Für den anschließenden Ausblick auf anstehende Veränderungen unter der Überschrift „Die Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes – Was beinhaltet der Referentenentwurf?“ ist Frau Dr. Anna Hochreuter\, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung in der Senatsverwaltung für Wirtschaft\, Energie und Betriebe\, angefragt. Um „Datenschutz im Vergabeverfahren” geht es in einem dritten Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Stephan Rechten\, BEITEN BURKHARDT. Wie immer besteht Gelegenheit zum lebhaften Austausch untereinander und mit den Referenten. Die Regionalgruppenleitung freut sich auf viele Anmeldungen und rege Diskussionsbeiträge. \n\n\n\nDie Regionalgruppe Ost wird geleitet von Frau Ass. jur. Anja Mundt\, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.\, Herrn Rechtsanwalt Stephan Rechten\, BEITEN BURKHARDT\, Herrn Rechtsanwalt Dr. Kai Bonitz\, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und Frau Rechtsanwältin Dr. Jenny Mehlitz\, GSK Stockmann. \n\n\n\nDas Programm und eine Anmeldemöglichkeit mit der Veranstaltungsadresse finden Sie in der Anlage.
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