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SUMMARY:Vergaberechtliche Entscheidungen 2018 – EuGH\, nationale Gerichte\, Vergabekammern (Leipzig)
DESCRIPTION:Auch die beste Rechtsetzung kann nicht alle Fragen der Praxis beantworten und jeden denkbaren Fall regeln. Daher hat die Rechtsprechung eine wichtige Funktion für die Praxis\, sie füllt die Lücken und gibt Handlungshilfen für die eigenen Projekte.Die im Jahr 2018 ergangenen vergaberechtlichen Entscheidungen werden für die Veranstaltung von Herrn Wiedemann\, OLG Naumburg\, und Herrn Fett\, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste\, ausgewertet und systematisch aufbereitet.Die Darstellung der Entscheidungen führt die Teilnehmer durch das gesamte Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren. Neben wichtigen Leitentscheidungen werden auch die Trends der Rechtsprechung dargestellt und erläutert.
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SUMMARY:Treffen der Regionalgruppe Südwest - März 2019 (Frankfurt am Main)
DESCRIPTION:Das nächste Treffen der Regionalgruppe Südwest findet am 14.03.2019 um 18.00 Uhr in Frankfurt a.M. statt. Gastgeber ist die Kanzlei Allen & Overy. \n\n\n\nHerr Rechtsanwalt Christopher Theis\, Beiten Burkhardt\, wird zum Thema „Querschnittsbereich Beihilfenrecht zum Vergaberecht“ vortragen. Herr Rechtsanwalt Dr. Udo Olgemöller\, Allen & Overy\, wird auf „Staatliche Verteilungsentscheidung jenseits des Vergaberechts“ eingehen. Frau Dr. Irene Lausen\, Hessisches Ministerium für Wirtschaft\, Verkehr und Landesentwicklung\, stellt „Vergaberechtliche Entwicklungen zum Vergaberecht in Hessen“ vor. \n\n\n\nDie Regionalgruppe Südwest wird geleitet von Herrn Rechtsanwalt Dr. Horn (GÖRG)\, Frau Dr. Sang (Deutsche Bahn AG) und Herrn Rechtsanwalt Dr. von Gehlen (Beiten Burkhardt).
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SUMMARY:Vergaben im Sozialwesen: Open-House-Verträge Ein Full House auf der Straße zum All-in oder nur Bluff ohne Jackpot? (Hannover)
DESCRIPTION:Wird in der elektronischen Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union” für das europäische öffentliche Auftragswesen in Deutschland nach den Begriffen Arzneimittel und Rabattvereinbarung gesucht\, so weist das TED-Archiv über 5.000 Treffer aus. Kombiniert man dieser Tage stattdessen die Worte Arzneimittel und Open-House\, werden über 3.500 Dokumente angezeigt. Schon dieser einfache empirische Befund veranschaulicht\, dass im Bereich des durch Ausschreibungen der Gesetzlichen Krankenkassen geprägten Sozial-Vergaberechts in den letzten Jahren eine lawinenartige Entwicklung stattgefunden haben muss\, die mittlerweile den Großteil des Gesundheitssektors erfasst und deren praktische Bedeutung im Juni 2016 – als der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung in Sachen „Falk Pharma” traf – in dieser Tragweite noch nicht absehbar war.Wie so oft bei derartigen Marktveränderungen werden die tatsächlichen Chancen und Risiken ebenso wie die derzeit noch nicht geklärten rechtlichen Fragen rund um das „Open-House-Modell” von den betroffenen Auftraggebern\, Unternehmen und Beratern kontrovers und mitunter lebhaft erörtert. Diese Themen sollen im Rahmen dieser Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden.Unter der Moderation der Leiter des Gesprächskreises „Vergaben im Sozialwesen“ des forum vergabe\, Herrn Rechtsanwalt Dr. Marc Gabriel\, LL.M.\, Baker McKenzie\, Berlin\, und Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Neun\, Gleiss Lutz\, Berlin\, werden die aktuellen Entwicklungen zu dieser Vertragsform dargestellt und diskutiert.Herr Prof. Dr. Meinrad Dreher\, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz\, wird die dogmatische vergaberechtliche Entwicklung von „Open-House” als vergaberechtsfreiem Vertragsmodell darstellen.Jeweils aus unterschiedlichen Blickwinkeln werden Herr Dr. Ralf Mayr-Stein\, MEDA Pharma GmbH & Co. KG\, Bad Homburg\, und Frau Mascha Lazar\, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse\, Potsdam\, auf die Frage eingehen\, wann ein Open-House-Vertrag sinnvoll ist und welche formalen und inhaltlichen Aspekte hilfreich sind.Herr Rechtsanwalt Dr. Hannes Kern\, wuertenberger\, Stuttgart\, geht auf die Rolle der Qualität bei Hilfsmittelverträgen mit Beitrittsrecht ein und erläutert\, wie sie berücksichtigt werden kann.Den Rechtsschutz bei Open-House-Verträgen wird Frau Dr. Kerstin Dittmann\, 1. Vergabekammer des Bundes\, Bonn\, vorstellen.
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SUMMARY:Straßenbeleuchtung – Beschaffung und Beschaffungsstrategien (Hamburg)
DESCRIPTION:Die Straßenbeleuchtung hat vielfältige Funktionen\, die bei allen Beschaffungsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen: Auch tagsüber sind die Masten und Leuchten gestaltende Elemente der Straßen und Flächen. Bei der eingeschalteten Beleuchtung kommt es auf Lichtstärke\, Lichtwirkung und natürlich auch den Stromverbrauch an. Deswegen sind gestalterische\, wirtschaftliche und ökologische Faktoren bei Neubeschaffung\, Modernisierung und Instandhaltung unbedingt zu beachten.Diese Veranstaltung soll bei der Berücksichtigung dieser Faktoren im Vergaberecht unterstützen. Es werden daher technische\, wirtschaftliche und vergaberechtliche Aspekte vorgestellt und zur Diskussion gestellt.Einleitend wird Herr Skeide\, SKEIDE-Inge-nieurbüro Elektrotechnik\, auf die bei der Verfahrensvorbereitung zu beachtenden technischen Fragen eingehen. Dabei wird es insbesondere darum gehen\, wie innovative Techniken und Produkte vergaberechtlich korrekt eingeführt werden können. Die besonderen vergaberechtlichen Anforderungen an die Vergabe von Leistungen der Straßenbeleuchtung wird Frau Rechtsanwältin Dr. Jung\, Jung Rechtsanwälte\, darstellen. Wann liegt eine Bauleistung vor\, wann eine Lieferleistung? Auch die besonderen Anforderungen der Energieeffizienz nach § 67 VgV sind zu berücksichtigen. Die Wertung der Angebote auf Grundlage der vom Auftraggeber zu erstellenden Wertungsmatrix erläutert Herr Nitschke\, Philips Lighting GmbH. Weil bei diesen Leistungen der Preis allein regelmäßig kein geeigneter Vergleichsmaßstab ist\, müssen entsprechend den Besonderheiten der Leistung die Wertungskriterien sorgfältig ermittelt und später angewendet werden.Die Erfüllung der Anforderungen von Kommunen in Form eines Erfahrungsberichts wird Herr Rechtsanwalt Alfred Bauer\, W2K Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB\, Freiburg\, beitragen. Abschließend geht Frau Rechtsanwältin Reimann\, Bethge.Reimann. Stari\, auf die Beschaffung von Strom und/oder liefernahen Energiedienstleistungen durch Kommunen ein. Die Beschaffung von „Licht“ bzw. anderer Dienstleistungen stehen Kommunen neben weiteren Gestaltungsmöglichkeiten dabei offen.
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