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SUMMARY:Daten- und Geheimnisschutz in Vergabeverfahren (Hannover)
DESCRIPTION:Personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind in Vergabeverfahren praktisch unvermeidliche Begleiter. Beide Bereiche bergen große Risiken und Konfliktpotential.Für den Umgang mit personenbezogenen Daten sind die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden\, was Anpassungsbedarf an vielen Stellen des Verfahrensablaufes bedeutet. Das betrifft sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch die anbietenden Unternehmen! \n\n\n\nAber auch der sichere Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss sichergestellt sein\, auch hier sind Verstöße sanktioniert. \n\n\n\nFür eine Einführung in die Grundzüge der DS-GVO konnte Frau Peter\, Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen\, gewonnen werden. Sie wird die wesentlichen Inhalte und Anforderungen der DS-GVO erläutern. Die Auswirkungen der DS-GVO auf die von öffentlichen Auftraggebern durchzuführenden Vergabeverfahren wird Herr Thiele\, Techniker Krankenkasse\, vorstellen. Er wird besonders auf die den öffentlichen Auftraggebern obliegenden Verpflichtungen eingehen. \n\n\n\nHerr Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Seidel\, Siemens Healthcare GmbH wird auf die Auswirkungen der DS-GVO auf anbietende Unternehmen eingehen. In seinem Vortrag wird es u.a. um die Zulässigkeit der Weitergabe von Mitarbeiterdaten gehen. \n\n\n\nDie Anforderungen im Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers ist Gegenstand des nachfolgenden Vortrages von Herrn Honekamp\, Deutsche Bahn AG. So sind Pflichten z.B. hinsichtlich der Verwendung von Bietervorschlägen bei jedem Nebenangebot zu bedenken. Wie Kommunen mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – was bekanntlich schon beim Angebotspreis beginnt – umgehen sollten und wie sie kommunalrechtlich richtig vorgehen und dabei den Geheimnisschutz wahren können\, wird Frau Rechtsanwältin Beckmann-Oehmen\, M.M.\, Sonntag Niestrate Rechtsanwälte\, vortragen.
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