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SUMMARY:Treffen der Regionalgruppe Baden-Württemberg - Mai 2018 (Stuttgart)
DESCRIPTION:Das nächste Treffen der Regionalgruppe Baden-Württemberg wird am 03.05.2018 in Stuttgart stattfinden. Frau Brigitte Füllsack\, Ministerium für Wirtschaft\, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg\, wird zur Einführung der UVgO in Baden-Württemberg berichten. Die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammer Baden-Württemberg wird von Herrn Maximilian Lischke\, Vergabekammer Baden-Württemberg\, vorgestellt. \n\n\n\nDie Regionalgruppe Baden-Württemberg wird geleitet von Frau Rechtsanwältin Dr. Bergmann (Dolde Mayen & Partner)\, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hübner (Haver & Mailänder) und Herrn Rechtsanwalt Dr. König (Gleiss Lutz Lootz Hirsch).
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SUMMARY:7. Deutscher Baugerichtstag (Hamm\, Westf.)
DESCRIPTION:Zum 7. Mal findet der Deutsche Baugerichtstag in Hamm/Westfalen statt. Erstmalig werden dort insgesamt 10 Arbeitskreise tagen und Lösungsansätze für Probleme suchen.Der Arbeitskreis Ia (Digitales Planen und Bauen) befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit rechtlicher Vorgaben für die Digitalisierung des Bauens. Hier wird es vor allem darum gehen\, zu vermeiden\, dass sich die Anwendungspraxis und der bestehende Rechtsrahmen (weiter) auseinanderentwickeln.Der Arbeitskreis Ib (Bauvertragsrecht) interessiert sich dafür\, inwiefern AGBs\, insbesondere die VOB/B\, vom neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht abweichen können.Der Arbeitskreis II (Vergaberecht) befasst sich mit der Frage\, wie eine Optimierung der Vergabe bei Einsatz qualitativer Wertungskriterien erreicht werden kann. Die bisherige Fixierung auf den Preis führt zu teilweise unbefriedigenden Ergebnissen. Hier soll nach Abhilfemöglichkeiten gesucht werden. Geleitet wird der Arbeitskreis dieses Jahr vom Arbeitskreisleiter Herrn Rechtsanwalt Michael Halstenberg\, Düsseldorf\, und seinem Stellvertreter\, Herrn Rechtsanwalt Henrik-Christian Baumann\, Berlin. Referenten sind Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens\, LL.M.\, Berlin\, und Frau Rechtsanwältin Andrea Maria Kullack\, Frankfurt am Main.Der Arbeitskreis III (Bauprozessrecht) erörtert\, welche Veränderungen des selbständigen Beweisverfahrens in seiner derzeitigen Ausformung die Funktionsfähigkeit erhöhen können.Der Arbeitskreis IV (Architekten- und Ingenieurrecht) befasst sich mit Regelungsbedarf im Anschluss an das gesetzliche Bauvertragsrecht.Im Arbeitskreis V (Normung) steht die Befassung mit der Bauprodukte-Normung auf der Tagesordnung. Dabei geht es insbesondere um die Folgen der fehlenden Kohärenz des europäischen Normenwerkes sowie die Frage\, ob private Gütesiegel geeignet sein können\, die bestehenden Lücken zu schließen.Der Arbeitskreis VI (Sachverständigenrecht) greift das Thema „Sachverständigengesetz“ auf und prüft\, ob es zur Sicherung der Qualität einer Begutachtung weitergehender gesetzlicher Bestimmungen bedarf und welche Rolle die Vergütung des Sachverständigen bei gerichtlichen Verfahren spielt.Der Arbeitskreis X (Baubetrieb) hat sich erneut die Entwicklung von Standards für die Bewertung Einwirkungen auf den Bauablauf vorgenommen.Der Arbeitskreis XII (Bauträgerrecht) befasst sich mit der Schnittstelle zwischen WEG-Recht und Baurecht.Der Arbeitskreis XI (Innovative Vertragsmodelle) ist mit dem Ziel gegründet worden\, neue Vertragsstrukturen für komplexe Bauvorhaben zu entwickeln\, die Planung und Ausführung als integrativen\, von Kooperation aller wichtigen Projektpartner geprägten Prozess verstehen zu wollen.Mehr Informationen stehen unter www.baugerichtstag.de zur Verfügung.
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SUMMARY:Beratung in Vergabeverfahren (Berlin)
DESCRIPTION:Die anwaltliche Beratung im Vergaberecht unterliegt eigenen Regeln.Es fängt damit an\, dass bereits die Mandatierung selber oft im Rahmen eines Vergabeverfahrens erkämpft werden muss. Wie werden solche Beschaffungen durchgeführt\, wie gehen Auftraggeber dabei vor? Dies wird Herr Gärtner\, Bundesamt für Ausrüstung\, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr\, aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers vorstellen.Bei dieser Beratung stehen Rechtsanwälte in Konkurrenz mit anderen Berufsgruppen. Was ist Rechtsanwälten vorbehalten\, wieweit dürfen andere Berufsgruppen beraten? Hierzu wird Frau Rechtsanwältin Goldbrunner\, Rechtsanwälte Kraus\, Sienz & Partner\, München\, vortragen.Zwei besonders vergaberechtlich komplexe Situationen sind der Vergleich in Nachprüfungsverfahren und die Fortsetzung eines nach einem Nachprüfungsverfahren zurückversetzten Vergabeverfahrens. Was ist dabei zu beachten? Die Möglichkeiten und Grenzen des Vergleichs wird Herr Dicks\, Oberlandesgericht Düsseldorf a.D.\, erläutern. Zu den potentiellen Problemfeldern bei der Fortführung des zurückversetzten Nachprüfungsverfahrens wird Herr Rechtsanwalt Goede\, Rembert Rechtsanwälte\, München\, vortragen.Bei der Beratung des Auftraggebers ist auch immer zu berücksichtigen\, ob er mit Zuwendungen arbeitet. Diese Zuwendungen sind oft mit vergaberechtlichen Auflagen verbunden\, die im Vergabeverfahren zu beachten sind – aber auch die drohende Rückforderung dieser Zuwendungen wegen Vergabeverstößen ist ein wichtiges und interessantes Beratungsgebiet. Hierauf wird Herr Rechtsanwalt Pilarski\, Investitions- und Förderbank Niedersachsen\, Nienburg\, eingehen.
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