Statut

Stiftungsstatut für den
International Public Procurement Award (IPA)
des forum vergabe e.V.

zum Download

1. Preis

1.1. Frau Ministerialdirigentin a. D. Brigitte Krause-Sigle und das forum vergabe e.V. haben den International Public Procurement Award (IPA) gemeinsam ins Leben gerufen und 2004 erstmals vergeben.

1.2. Das forum vergabe verpflichtet sich für die „forum vergabe Gespräche“ einen Preis im Betrag von 5.000,- € für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit zum nationalen, europäischen oder internationalen Vergaberecht (Habilitationsschrift, Dissertation, Diplomarbeit, Masterarbeit oder Monographie) vorzuhalten.

2. Zweck

Die Heranführung junger Wissenschaftler/innen des In- und Auslands an Fragen des öffentlichen Auftragswesens soll durch den Anreiz eines Wettbewerbs um einen bedeutenden Preis gefördert werden.

Auch geht es um mehr Publizität für vergaberechtliche Themen.

3. Auslobung

Die Auslobung des Preises erfolgt in deutscher und in englischer Sprache durch das forum vergabe im Wege

        von Veröffentlichungen in der Monatsinfo und auf der website des forum vergabe, im Bundesanzeiger sowie in deutschen und ausländischen Fachzeitschriften,

        der Unterrichtung deutscher und ausländischer Universitäten (ca. 50), der Schwesterorganisationen des forum vergabe in Europa, European Law Students Association (ELSA) sowie der EU-Kommission.

4. Bewerbung

Als Preisträger können sich junge Akademiker aus Europa mit einer wissenschaftlich anspruchsvollen Arbeit in deutscher oder englischer Sprache (Habilitationsschrift, Dissertation, Diplomarbeit, Masterarbeit oder wissenschaftliche Publikation, z.B. Monographie) zu nationalen, europäischen oder internationalen Vergabethemen bewerben.

Mehrfachbewerbungen mit derselben Arbeit sind nicht zulässig.

5. Verleihung

5.1. Bei mehreren Preiswürdigen ist Preisträger derjenige, der die beste Arbeit eingereicht hat. Ausnahmsweise kann eine Preisverleihung an zwei Arbeiten unter Aufteilung des Preisgeldes erfolgen.Wird keine Arbeit eingereicht oder ist keine der eingereichten Arbeiten preiswürdig, verfällt der ausgelobte Betrag.

5.2. Der Preis wird jeweils zu den „forum vergabe Gesprächen“ vergeben. Der/Die Preisträger erhält/erhalten Gelegenheit, die Arbeit/en im Plenum vorzustellen.

5.3. Mit der Einreichung der Arbeit erklärt sich der Bewerber für den Fall der Auszeichnung seiner Arbeit mit dem IPA damit einverstanden, dass das forum vergabe die Arbeit unentgeltlich für eine mit dem Autor abgestimmte Darstellung der Ergebnisse in Fachzeitschriften oder eigenen Publikationen nutzen darf.

6. Jury

6.1. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten und die Entscheidung über die Preisverleihung erfolgt durch eine international besetzte Jury.

6.2. Die Jury besteht aus bis zu 7 Mitgliedern. Vorsitzender ist der Vorstandsvorsitzende des forum vergabe. Die weiteren Mitglieder der Jury können sein:

        ein Vertreter europäischer Institutionen (Rat, Parlament, Kommission oder Europäische Gerichte),

        ein Vertreter aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Beitrittsland

        ein namhafter Wissenschaftler,

        2 frei zu bestimmende Persönlichkeiten.

6.3. Die Ernennung der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand für jeweils 3 Preisrunden. Wiederernennung ist für bis zu 3 weitere Preisrunden möglich.

6.4. Im Falle des plötzlichen oder fristgerechten Ausscheidens eines Jurymitgliedes kooptieren die verbleibenden Mitglieder den/die Nachfolger aus dem vakant gewordenen Bereich.

6.5 (1) Die Jurymitglieder votieren im Umlaufverfahren.

(2) Jedes Mitglied, ausgenommen der Vorsitzende, gibt dabei ein Votum ab bestehend aus

        einer kurzen gutachtlichen Bewertung (Kurzgutachten),

        einer Beurteilung aller Arbeiten nach “preiswürdig”, “noch preiswürdig” und “nicht preiswürdig” und soweit gewünscht der Angabe einer erstrangigen Arbeit.

Der Preis entfällt auf die Arbeit, die von einer Mehrheit der Jury als erstrangig genannt wurde. Wird diese Arbeit von allen abweichenden Voten als „nicht preiswürdig“ bezeichnet, geht der Preis an die Arbeit, die von allen Jury-Mitgliedern als „preiswürdig“ oder „noch preiswürdig“ bewertet wurde. Ist dies bei mehreren Arbeiten der Fall, kommt es darauf an, welche Arbeit häufiger als erstrangig oder „preiswürdig“ bezeichnet wurde.

(3) Bei einem Dissens darüber,

        ob für eine der eingereichten Arbeiten die Preiswürdigkeit gegeben ist,

        welche Arbeit den IPA erhalten soll,

entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird sie nicht erreicht, kann der Vorsitzende der Jury einen auf die Kurzgutachten gestützten schriftlichen Vorschlag zur Entscheidung übersenden; er wird dabei von der Geschäftsführung unterstützt. Findet sein Vorschlag keine Mehrheit, wird die Jury zu einer mündlichen Erörterung und Abstimmung einberufen. Die Kosten der Teilnahme trägt das forum vergabe.

(4) Für die Auszeichnung von zwei Arbeiten mit dem IPA müssen mindestens drei Mitglieder der Jury übereinstimmend für eine in ihrem Ranking an zweiter Stelle stehende Arbeit votieren. Besteht die Jury zu dem Zeitpunkt aus mehr als fünf Mitgliedern, muss von mindestens vier Mitgliedern ein Votum im genannten Sinne vorliegen.

(5) Wird eine Arbeit eingereicht, die von einem der Mitglieder der Jury initiiert, betreut oder bewertet wurde, so gibt das Mitglied zu dieser Arbeit kein Votum ab. Hinsichtlich der übrigen Arbeiten bewertet das Jurymitglied, ob sich grundsätzlich preiswürdige darunter befinden.

6.6. Die Geschäftsführung liegt beim forum vergabe.